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Neue Regeln für Hundehalter seit dem 1. Juli

16.07.2024

Prenzlau (spz). Anders als bisher sind alle Hundehalter seit Anfang Juli verpflichtet, ihren Vierbeiner im Ordnungsamt der Stadt anzumelden. „Bislang war dies erst ab einer bestimmten Größe bzw. bestimmtem Gewicht erforderlich, jetzt gilt es ausnahmslos für alle“, sagt Ordnungsamtsleiter Matthias Schmidt. Zudem ist jeder Hund ab einem Alter von acht Wochen mit einem Mikrochip-Transponder zu kennzeichnen. Bei der Anmeldung – in Behördensprache: „Anzeige“ – des Hundes werden neben den persönlichen Angaben des Halters folgende Daten zum Tier abgefragt: Rasse, Wurfdatum, Ruf- und Zuchtname, Farbe des Hundes, Chipnummer vom Mikrochip Transponder. „Das Formular für die Anzeige der Hundehaltung ist auf der Homepage der Stadt zu finden und kann vorab schon ausgefüllt werden, man kann die Angaben aber auch direkt vor Ort im Rathaus machen.“

Gab es bislang Rassen, die von vornherein als gefährlich eingestuft wurden, so ist dies nun anders. „Die eventuelle Einstufung zu einem gefährlichen Hund erfolgt anhand des Verhaltens des jeweiligen Hundes. Sollte die Ordnungsbehörde nach Prüfung der jeweiligen Sachlage die Gefährlichkeit eines Hundes feststellen, so hat der Halter unverzüglich die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu beantragen“, erläutert Matthias Schmidt. Hier seien dann die entsprechenden Voraussetzungen bzw. Nachweise gemäß Hundehalterverordnung nachzuweisen.“

Der Amtsleiter weist darauf hin, dass bereits steuerlich angemeldete Hunde aufgrund der Regelungen in der neuen Verordnung gesondert noch im Ordnungsamt anzumelden seien. Übrigens: Ebenfalls in die Hundehalterverordnung aufgenommen ist die klare Regelung, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

 

Ansprechpartner:

Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
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