Die Entscheidung über Ihre anerkennbaren Studienzeiten und -leistungen trifft meist der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang angerechnet.
Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft.
In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:
Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anerkennungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung muss diese Zeit oder Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung).
Hinweis:
Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.
Bewerbung oder Einschreibung als Studierender bzw. Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer
abhängig von jeweiliger Hochschule, beispielsweise:
Die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Sie schriftlich mit dem Formular der jeweiligen Hochschule:
maximal 3 Monate
Die Antragseinreichung sollte nicht später als 4 Wochen nach Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Vorlesungsbeginn oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer erfolgen.
die jeweilige Hochschule
bei Abschlüssen mit Staatsexamen:
das Landesprüfungsamt
Studien-und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe