Amtliche Bekanntmachungen werden im Amtsblatt veröffentlicht
Amtliche Bekanntmachungen von beispielsweise Gesetzestexten, Ausschreibungen, Satzungen oder Tagesordnungen von politischen Gremien werden im eigenen Amtsblatt der zuständigen Ministerien oder der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Diese Bekanntmachungen sind Grundvoraussetzungen für die Wirksamkeit von rechtsgültigen Vorschriften.
Demnach sind Amtsveröffentlichungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene möglich. Sie können Leserinnen und Lesern online oder in Papierform entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Das Amtsblatt ist das behördliche Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.
Das Amtsblatt wird zusammen mit dem Rodinger an alle Haushalte verteilt. Zudem ist das Amtsblatt in der Stadtverwaltung und der Stadtinformation erhältlich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Zustellung des Amtsblattes gegen Erstattung der anfallenden Versand- oder Zustellungskosten.
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1