Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg melden Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg an. Sie erhalten dann die Kammermitgliedschaft.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Cottbus. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind Sie zugleich Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg.
beglaubigte Kopien von allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Urkunden
Wenn Sie Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landeszahnärztekammer an:
zeitnah
Anmeldefrist:
Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)
Mitgliederverwaltung/Weiterbildung
Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)
Mitgliederverwaltung/Weiterbildung
Frau Schulz
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
Fax: 0355 3814848
Tel.: 0355 38148014
Servicezeiten:
Mo. 09:00 – 16:00 Uhr
Di. 09:00 – 16:00 Uhr
Mi. 09:00 – 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 16:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Mittagspause jeweils zwischen 12:00 und 13:00 Uhr
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe