Wollen Sie im Land Brandenburg tierärztlich tätig werden und möchten Ihre im Ausland erworbene Weiterbildungsbezeichnung für eine Spezialisierung weiterführen? Die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung können Sie bei der Landestierärztekammer Brandenburg beantragen.
formlos
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.
Gebühr für die Erteilung der Anerkennung: derzeit EUR 100,00
Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):
maximal 4 Monate
Landestierärztekammer Brandenburg (LTK Brandenburg)
Verwaltungsgebührenordnung der Landestierärztekammer vom 7. November 2012, Gebührenverzeichnis Nr. 2.1.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe