Sie können als international Schutzberechtigte/r eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen, wenn sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie in einem anderen EU- Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte/r anerkannt sind und dort seit mindestens zwei Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung Ihres Studiums in Deutschland erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Studienteils erteilt, der in Deutschland durchgeführt wird.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums grundsätzlich eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben.
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
etwa sechs bis acht Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
§ 16b Abs. 7 AufenthG
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe