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Verwaltungsleistung

Beschäftigung von Tierschutzbeauftragten anzeigen

Tierschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung oder Ihres Betriebs zeigen Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) an.

Ausführliche Beschreibung

Sie haben eine/einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen, wenn Sie in Ihrer Einrichtung oder in Ihrem Betrieb mit Wirbeltieren oder Kopffüßer arbeiten, die dazu bestimmt sind,

  • in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
  • deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.

Die Bestellung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen. Die Bestellung zeigen Sie dem LAVG an.  

Was sind die Voraussetzungen?

  • Zum Tierschutzbeauftragten können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden.
  • Tierschutzbeauftragte müssen die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben.

Das LAVG kann Ausnahmen von der Qualifikation als Tierarzt genehmigen, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen worden sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

Unterlagen über die Stellung der oder des Tierschutzbeauftragten und ihrer oder seiner Befugnisse (zum Beispiel durch eine Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder Ähnliches; in deutscher Sprache)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit oder an Tieren, zeigen Sie die Bestellung einer / eines Tierschutzbeauftragten schriftlich (formlos) an:

  • Fertigen Sie ein formloses Schreiben an und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige mitsamt den Nachweisen beim LAVG ein.

Welche Fristen gibt es?

Anzeigefrist: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Verbraucherschutz“
 

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

29.10.2020

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz

Straße:
Müllroser Chaussee 50
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0331 8683-500
Fax:
0331 8683-590
E-Mail:
verbraucherschutz.office@lavg.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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