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Verwaltungsleistung

Förderung von Maßnahmen in der Behindertenarbeit - Mittelabruf

Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und das die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.

Online beantragen

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Behindertenarbeit einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Behindertenarbeit des LASV erhalten.

Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Wie ist der Ablauf?

Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.

Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.

Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Das LASV veranlasst die Auszahlung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Landesamt für Soziales und Versorgung

Straße:
Lipezker Str. 45
PLZ Ort:
03048 Cottbus/Chóśebuz
Bemerkung:
(Haus 5)
Telefon:
+49 355 28930
Fax:
+49 331 275484548
E-Mail:
post@lasv.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/

Öffnungszeiten

Unsere Besucherzeiten sind:

Montag:09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr

Erreichbarkeit Servicetelefon:

Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

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