Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Formulare finden sich auf der Internetseite
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Vordrucke bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde einzureichen.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Land Brandenburg:
Beim Erwerb einer Waffe: Berechtigung zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte nach § 13 und/oder § 14 Abs. 2 WaffG [ggf. mit Voreintrag], § 14 Abs. 4 WaffGoder gültiger Jagdschein)
Land Brandenburg:
Für die Eintragung der Schusswaffe entstehen folgende Gebühren nach der GebOMIK
Tarifstelle 14.1.2.3 (Eintragung von Schusswaffen für Jäger)
Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer weiteren Waffe (§ 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG)
EUR: 15,00 je Waffe
Tarifstelle 14.1.2.5
Eintragung einer erworbenen Waffe, soweit die Eintragung nicht durch die b3ei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichteten Gebühr abgegolten ist (§ 10 Abs. 1a WaffG)
EUR 25,00 je Waffe
Wenn die Eintragung der Schusswaffe in den Europäischen Feuerwaffenpass gewünscht ist, entstehen Gebühren wie folgt:
Tarifstelle 14.6.3
Ein- und Austragung einer oder mehrerer Schusswaffen in den oder aus den Europäischen Feuerwaffenpass
EUR 15,00
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Land Brandenburg:
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von 14 Tagen anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Versäumen Sie die Frist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG.
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Land Brandenburg:
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg anzuzeigen.
Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
;Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe