Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Es fallen keine Kosten an.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe
Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Land Brandenburg:
Widerspruch
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe