Eine Garage, eine Gewerbemieteinheit und/oder einen Veranstaltungsraum mieten.
Sie können uns Ihr Interesse per E-Mail oder Online anzeigen. Der Abschluss eines Mietvertrages ist notwendig, sofern Sie ein Objekt von uns nutzen möchten.
- Vermietung von Garagen
- Vermietung von Wohnungen
- Vermietung von Gewerbemieteinheiten
- Vermietung von Veranstaltungsräumen
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem BGB oder den einzelnen vertraglich geregelten Fristen.
Fachbereich Immobilien
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe