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Verwaltungsleistung

Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Formulare

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.


Ausführliche Beschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Welche Fristen gibt es?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht

Fachlich freigegeben am

07.10.2020;27.09.2021

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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