Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und das die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.
Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm der Altenpflegehilfeausbildung einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Altenpflegehilfeausbildung des LASV erhalten.
Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.
Klassenliste (*.pdf)
Es fallen keine Kosten an.
Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.
Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das LASV veranlasst die Auszahlung.
Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
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Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja