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Verwaltungsleistung

Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) beantragen

Wenn Sie eine Maßnahme aus Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Online beantragen

Ausführliche Beschreibung

Gemeinnützige Projekte, für die keine Haushaltsmittel verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen, können mit Lottomitteln gefördert werden.

Antragsteller können in der Regel juristische Personen des privaten Rechts sein, soweit sie gemeinnützig sind. Außerdem können juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (z. B. Kommunen) eine Förderung aus Lottomitteln beantragen.

Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von drei Vergaberunden im MSGIV getroffen. Die Vergaberunden finden voraussichtlich im Februar, Juni und August statt. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sollte rechtszeitig – spätestens jedoch zwei Monate vor der jeweiligen Vergaberunde –beim LASV eingehen. Förderentscheidungen außerhalb der Vergaberunde sind nur in besonderen Ausnahmesituationen vorgesehen.

Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Lottomittel besteht nicht. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Lottomittel besteht nicht. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Konzeption (*.pdf)
  • Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
  • Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
  • Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Wie ist der Ablauf?

Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein. Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von drei Vergaberunden im MSGIV getroffen. Die Vergaberunden finden voraussichtlich im Februar, Juni und August statt.

Bei positiver Entscheidung für Ihren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.

Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bei positiver Förderentscheidung durch das MSGIV erfolgt eine Bewilligung durch das LASV.

Welche Fristen gibt es?

Der Antrag muss rechtzeitig – spätestens jedoch zwei Monate vor der jeweiligen Vergaberunde – beim LASV eingehen. Bei positiver Förderentscheidung durch das MSGIV erfolgt eine Bewilligung durch das LASV.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise

Die Antragstellung muss rechtzeitig – spätestens jedoch zwei Monate vor der jeweiligen Vergaberunde – beim LASV eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend.  Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Fachlich freigegeben am

18.06.2024

Landesamt für Soziales und Versorgung

Straße:
Lipezker Str. 45
PLZ Ort:
03048 Cottbus/Chóśebuz
Bemerkung:
(Haus 5)
Telefon:
+49 355 28930
Fax:
+49 331 275484548
E-Mail:
post@lasv.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/

Öffnungszeiten

Unsere Besucherzeiten sind:

Montag:09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr

Erreichbarkeit Servicetelefon:

Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

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