Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und dass die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.
Wenn Sie für eine Maßnahme aus Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
Sie haben vom LASV einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe erhalten.
Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.
keine
Es fallen keine Kosten an.
Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.
Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das LASV veranlasst die Auszahlung.
Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein. Die Mittel sind innerhalb des Bewilligungszeitraumes anzufordern.
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
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Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja