Kaufanträge für kommunale Grundstücke stellen/ Verkaufsangebote von Grundstücken privater Personen an die Kommune abgeben
Sofern kommunale Immobilien für die Daseinsvorsorge nicht benötigt werden und entbehrlich sind, können diese mit Zustimmung der Gremien der Kommunalverfassung veräußert werden. Die Kommune kauft auch Immobilien an, wenn dies zur Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen bzw. zur Flächenbevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.
Schriftlicher Antrag
keine
Fachbereich Immobilien
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe