Wann muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen?
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe