Wie kann ich die Unterschriftsfunktion des Personalausweises sperren lassen?
Wenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Die Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Die Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Wenden Sie sich zur Sperrung direkt an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Servicenummer neuer Personalausweis
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Rollstuhlgerecht: keine Angabe