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Verwaltungsleistung

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

INformationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl

Formulare

Schriftlich oder zur Niederschrift


Ausführliche Beschreibung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zu.

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für einen eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang. Dieser wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhalten hat.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.

Was sind die Voraussetzungen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

-  Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,

-  das 16. Lebensjahr vollendet hat,

-  im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung im Bundesgebiet hat sowie

-  nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

Personalausweis, ggf. Meldebestätigung

Wie ist der Ablauf?

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • genaue Anschrift
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Wahlbehörde entscheidet innerhalb von drei Tagen.

Welche Fristen gibt es?

Sie können den Antrag bis spätestens zum 15. Tage vor der Wahl stellen (§ 15 Abs. 1 BbgKWahlV).

Rechtsgrundlage(n)

§§ 8, 23, 24, 63 BbgKWahlG

§§ 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22 BbgKWahlV

Weitere Informationen

Gemeindliche Wahlbehörde

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Wahlen

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Telefon:
03984 75310
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75191
Fax:
03984 75390
Fax:
03984 75391
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Maren Schön
Position
Wahlleiterin
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Fax:
03984 75191
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de
Name
Herr Matthias Schmidt
Position
stellv. Wahlleiter
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75310
Fax:
03984 75390
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Seeweg
Parkplatz: 60

Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1

Seeweg
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8

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