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Verwaltungsleistung

Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung

Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

Formulare

Schriftlich oder zur Niederschrift


Ausführliche Beschreibung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte (EU-Staatsangehörige nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen), die am 42. Tag vor der Wahl mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

EU-Staatsangehörige, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl schriftlich einen Antrag bei der gemeindlichen Wahlbehörde stellen (§ 17 a EuWO). Da die Wahlbenachrichtigungskarten regelmäßig deutlich vor dem 21. Tag vor der Wahl versendet werden, sollten Sie beim Ausbleiben der Wahlbenachrichtigung durchaus ab dem 30. Tag vor der Wahl bei der gemeindlichen Wahlbehörde nachfragen.

Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.

Was sind die Voraussetzungen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

- seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet oder in den übrigen EU-Staaten eine Wohnung innehaben und

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, die in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben und am Wahltag

-   das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

- seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik oder einem EU-Mitgliedstaat innehaben und

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

Personalausweis, ggf. Meldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Es ist für Deutsche und EU-Staatsangehörige sinnvoll, wenn Sie sich ab ca. dem 30. Tag vor der Wahl bei der gemeindlichen Wahlbehörde erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird die Behörde Ihnen die notwendigen Schritte erläutern.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Beim Vorliegen aller Unterlagen nicht länger als drei Tage.

Welche Fristen gibt es?

Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens  zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Gemeindliche Wahlbehörde

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 bis 23 EuWO

Weitere Informationen

  Gemeindliche Wahlbehörde

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Wahlen

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
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03984 75310
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75191
Fax:
03984 75390
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E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
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Am Steintor 4
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17291 Prenzlau
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03984 75319
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03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Herr Matthias Schmidt
Position
stellv. Wahlleiter
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Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75310
Fax:
03984 75390
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de
Name
Frau Maren Schön
Position
Wahlleiterin
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
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03984 75110
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wahlleiter@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Seeweg
Parkplatz: 60

Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1

Seeweg
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8

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