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Verwaltungsleistung

Exmatrikulation Bescheinigung

Durch Exmatrikulation wird Ihr Studium an einer Hochschule beendet.

Formulare

  • Formulare: teilweise
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: teilweise
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Vertrauensniveau: substanziell

Ausführliche Beschreibung

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).

Was sind die Voraussetzungen?

Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
     
  • keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
  • keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.

Wie ist der Ablauf?

Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

  • beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
    (abhängig von jeweiliger Hochschule)
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
  • die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
  • eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich

Wie lange dauert die Bearbeitung?

unterschiedlich

Welche Fristen gibt es?

unterschiedlich

An welche Stelle kann ich mich wenden?

die jeweilige Hochschule

Rechtsgrundlage(n)

Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule  

Hinweise

  • Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
     
  • Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
  • Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Straße:
Platz der Deutschen Einheit 1
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
+49 355 69-0
Fax:
+49 355 692-156
E-Mail:
studium@b-tu.de
WWW Adresse:
https://www.b-tu.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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