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Verwaltungsleistung

Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung

Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?

Formulare

Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden 


Ausführliche Beschreibung

Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.

Was sind die Voraussetzungen?

Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.

Wie ist der Ablauf?

Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1-3 Monate

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt

Ihr Ansprechpunkt

www.vermessung.brandenburg.de

Rechtsgrundlage(n)

Brandenburgisches Vermessungsgesetz

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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