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Verwaltungsleistung

Teilzeit während der Elternzeit

Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.

Online beantragen

Formulare

Schriftform erforderlich: ja


Ausführliche Beschreibung

Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
  
 Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:

  • bei Ihrem Arbeitgeber,
  • bei einem anderen Arbeitgeber oder
  • als selbständige Tätigkeit.

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.

Was sind die Voraussetzungen?

befindlich in Elternzeit

Welche Unterlagen benötige ich?

schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:

  • Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  • Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag. Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Welche Fristen gibt es?

Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ihr Arbeitgeber

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Service-Team

Fachlich freigegeben am

13.12.2016

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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