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Verwaltungsleistung

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Formulare

schriftlicher Antrag


Ausführliche Beschreibung

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Was sind die Voraussetzungen?

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

Wie ist der Ablauf?

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.

Welche Fristen gibt es?

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

kommunale Friedhofsverwaltung

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde

Friedhofsverwaltung

Straße:
Friedhofstraße 38
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75360
Fax:
03984 75394
E-Mail:
friedhof@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Herr Andreas Kortstock
Position
SB Friedhofsverwaltung
Straße:
Friedhofstraße 38
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75360
Fax:
03984 8309065
E-Mail:
friedhof@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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