Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
keine
kommunale Friedhofsverwaltung
kommunale Friedhofssatzungen
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe