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Verwaltungsleistung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Formulare

schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information


Ausführliche Beschreibung

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

Was sind die Voraussetzungen?

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

Wie ist der Ablauf?

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

kommunale Friedhofsverwaltung

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen

Friedhofsverwaltung

Straße:
Friedhofstraße 38
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75360
Fax:
03984 75394
E-Mail:
friedhof@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Herr Andreas Kortstock
Position
SB Friedhofsverwaltung
Straße:
Friedhofstraße 38
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75360
Fax:
03984 8309065
E-Mail:
friedhof@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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