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Verwaltungsleistung

Pass für Geringverdiener Erteilung

Als Geringverdiener können Sie den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

Ausführliche Beschreibung

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

Was sind die Voraussetzungen?

Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

weitere Voraussetzung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
  • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen benötige ich?

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder Wohngeld

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
  • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
  • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
  • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

sofort bzw. 6 bis 8 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Rechtsgrundlage(n)

jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

Hinweise

Persönliches Erscheinen ist notwendig.

Wohngeld

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75247
Telefon:
03984 75248
Telefon:
03984 75249
Fax:
03984 75292
E-Mail:
wohngeldstelle@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Herr Mathias Hildebrandt
Position
SB Wohngeld
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75248
Fax:
03984 75292
E-Mail:
wohngeldstelle@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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