direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Kraftfahrzeug herrenlos melden

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge oder nicht fahrtüchtige Fahrzeuge können Sie der örtlichen Ordnungsbehörde melden.

Ausführliche Beschreibung

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (Autowracks und auch Autoteile zählen hierzu) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).Hierfür ist keine Meldung notwendig.

Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

  • Fahrzeug
  • Fahrzeughersteller
  • Typ, Farbe des Fahrzeugs
  • Kennzeichen, falls noch vorhanden
  • (präziser) Standort des Fahrzeugs
  • seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
  • Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
  • Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

Straßenverkehrsbehörde

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75313
Telefon:
03984 75314
Fax:
03984 75390
E-Mail:
verkehrsbehoerde@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Franziska Dähn
Position
SB Straßenverkehr
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75314
Fax:
03984 75390
E-Mail:
verkehrsbehoerde@prenzlau.de
Name
Frau Bianca Jangnow
Position
SB Straßenverkehr/Gewerbe
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75313
Fax:
03984 75390
E-Mail:
verkehrsbehoerde@prenzlau.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

zurück Seitenanfang Seite drucken