Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
keine
gebührenfrei
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Mo: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Di: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Mi: | 08:00 - 12:30 Uhr |
nur Empfang & Stadtkasse | |
Do: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Fr: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1