Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit trifft die zuständige Stelle.
Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) in kürzerer Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag des Auszubildenden auf Verlängerung der Ausbildungszeit, wenn diese notwendig ist, um aus Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende ist in diesen Fällen anzuhören.
Vollständiger Antrag nebst allen Nachweisen von den Antragstellern.
Antrag der Antragsteller, welcher durch die zuständigen Stellen beschieden wird. Die zuständige Stelle fertigt darüber einen Bescheid aus.
Je nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Den Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Die Prüfung der Antragunterlagen erfolgt durch die zuständige Stelle. Die zuständige Stelle bescheidet Ihren Antrag und fertigt den Bescheid aus.
Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen
keine
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe