Wie lassen Sie eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister eintragen?
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Folgende Angaben sind notwendig:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Zuständig für die Eintragung ist das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Eintragung erfolgt durch ein Notariat.
Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.
Telefon (0331 866-0)
Poststelle@mdjev.brandenburg.de
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe