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Verwaltungsleistung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von...

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
  • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
  • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
  • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
  • bedarfsweise weitere Nachweise

Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
 

Welche Gebühren fallen an?

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Wie ist der Ablauf?

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

Welche Fristen gibt es?

Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Weitere Informationen

Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    Arbeitslosengeld II,
    Sozialhilfe,
    Grundsicherung oder
    BAföG.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Straße:
PLZ Ort:
50656 Köln, Stadt
Telefon:
+49 1806 999-55510
Bemerkung
(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax:
+49 1806 999-55501
Bemerkung
(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
WWW Adresse:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
WWW Adresse:
https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Öffnungszeiten

Erreichbarkeit der Hotline:

Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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