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Verwaltungsleistung

Aids Beratung

Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?

Formulare

Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)


Ausführliche Beschreibung

Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.

Themen der Beratung können z. B. sein:

  • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
  • Safer Sex Regeln
  • Risiko-Einschätzung
  • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
  • Risiken im Bereich Prostitution
  • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
  • Ansteckungsrisiken im Alltag
  • AIDS-Angst
  • Umgang mit positivem Testergebnis
  • Leben mit HIV
  • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Was sind die Voraussetzungen?

Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal

Welche Unterlagen benötige ich?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Wie ist der Ablauf?

Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall

Welche Fristen gibt es?

Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

05.11.2021

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Straße:
Ostmerheimer Straße 220
PLZ Ort:
51109 Köln, Stadt
Telefon:
+49 221 8992-0
Telefon:
+49 1805 555-444
Bemerkung
(Hotline: Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kostenpflichtig. 0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min. Alternative Telefonnummer: Tel.: +49 221 8920-31 Erreichbarkeit: Mo: 10:00 - 22:00 Uhr Di: 10:00 - 22:00 Uhr Mi: 10:00 - 22:00 Uhr Do: 10:00 - 22:00 Uhr Fr: 10:00 - 18:00 Uhr Sa: 10:00 - 18:00 Uhr So: 10:00 - 18:00 Uhr)
Fax:
+49 221 8992-300
E-Mail:
poststelle@bzga.de
WWW Adresse:
https://www.aidsberatung.de/
WWW Adresse:
http://www.gib-aids-keine-chance.de/beratung/beratungsfinder.php
WWW Adresse:
http://www.gib-aids-keine-chance.de/beratung/fremdsprachige_beratung.php

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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