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Verwaltungsleistung

Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

Wollen Sie im Land Brandenburg tierärztlich tätig werden und möchten Ihre im Ausland erworbene Weiterbildungsbezeichnung für eine Spezialisierung weiterführen? Die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung können Sie bei der Landestierärztekammer Brandenburg beantragen.

Formulare

formlos

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.

Was sind die Voraussetzungen?

  • erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung
  • Approbation als Tierärztin / Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
  • die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
  • die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
  • Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
  • gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr für die Erteilung der Anerkennung: derzeit EUR 100,00

Wie ist der Ablauf?

Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):

  • Erstellen Sie den Antrag und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Landestierärztekammer Brandenburg ein. Eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist möglich.
  • Die Landestierärztekammer Brandenburg prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Landestierärztekammer Brandenburg stellt Ihnen einen Bescheid mit der Ermächtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung zu.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

maximal  4 Monate

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landestierärztekammer Brandenburg (LTK Brandenburg)

Rechtsgrundlage(n)

Verwaltungsgebührenordnung der Landestierärztekammer vom 7. November 2012, Gebührenverzeichnis Nr. 2.1.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

Adressart:
Adresse
Straße:
Großbeerenstraße 181-183
PLZ Ort:
14482 Potsdam
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 90 0236
PLZ Ort:
14438 Potsdam
Telefon:
0331 8683-801
Fax:
0331 8683-809
E-Mail:
gesundheit.office@lavg.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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