Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis sichert die ordnungsgemäße Teilnahme der Wahlberechtigten an der Wahl.
Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Haben Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung durch Zuzug in das Wahlgebiet erworben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Erfolgt jedoch nur ein Umzug innerhalb der Gemeinde, dann verbleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes. Findet jedoch ein Umzug in einen anderen Ortsteil statt, in dem ein Ortsbeirat oder Ortsvorsteher gewählt wird, dann werden Sie ebenfalls in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen.
Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie
Sie werden bei Zuzug von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Über die Eintragung werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung informiert.
umgehend
Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
§§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV
Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Seeweg
Parkplatz: 60
Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1
Seeweg
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8