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Verwaltungsleistung

Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

Schulanmeldung, Schulaufnahmeverfahren, Einschulung

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Die Schulpflicht in Brandenburg beginnt für alle Kinder in dem Jahr, in dem sie bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Sofern Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollendet und Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird, stellen Sie bitte einen Antrag bei der zuständigen Schule im Rahmen der Anmeldung an der Schule.

Die Anmeldung muss in der Regel bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen, der konkrete Tag wird jährlich neu bekannt gemacht. Die zuständige Grundschule ist durch die Schulbezirkssatzung des jeweiligen Schulträgers geregelt. Sofern für einen Wohnsitz deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt wurden, meldet man sein Kind an der Schule der Wahl an. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden. Ein Nachweis zur Teilnahme an der  Sprachstandsfeststellung (in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist bei der Anmeldung in der Schule vorzulegen.

In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens muss festgestellt werden, dass das Kind den Anforderungen des Schulbesuchs in der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule enstprechen kann.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung, Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung
  • Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes (dies gilt für Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden)
  • ggf. Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

Wie ist der Ablauf?

Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

  • Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita
  • Okt./April – schulärztliche Untersuchung
  • Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule
  • bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
  • Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Wie lange dauert die Bearbeitung?

ca. 3 Monate

Welche Fristen gibt es?

  • Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule
  • bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
  • Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die für den Wohnort zuständige Grundschule

Ihr Ansprechpunkt

Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes, Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg, die für den Wohnort zuständige Grundschule

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32

Fachlich freigegeben am

11.06.2020

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)

Straße:
Gerhard-Neumann-Str. 3
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 5210-400
Fax:
0335 5210-411
E-Mail:
poststelle.ff@schulaemter.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://schulaemter.brandenburg.de/staatliche-schulaemter.html

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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