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Verwaltungsleistung

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

Online beantragen

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Was sind die Voraussetzungen?

Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Welche Unterlagen benötige ich?

Impfausweis

Wie ist der Ablauf?

Okt. bis April vor der Einschulung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 Stunde

Welche Fristen gibt es?

Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Gesundheitsamt

Ihr Ansprechpunkt

Kinderärztin/Kinderarzt

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32

Fachlich freigegeben am

11.06.2020

Landkreis Uckermark

Straße:
Karl-Marx-Str. 1
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-0
Bemerkung
(Vermittlung)
Fax:
03984 70-4099
Bemerkung
(zentrales Fax)
E-Mail:
landkreis@uckermark.de
Bemerkung
(zentrale E-Mail-Adresse)
WWW Adresse:
https://www.uckermark.de/

Öffnungszeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Tiefgarage
Parkplatz: 294

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