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Verwaltungsleistung

Allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung.

Formulare

Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.


Ausführliche Beschreibung

Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht in der Sekundarstufe I (7 bis 10) wird im Klassenverband erteilt. Daneben können einzelne Fächer in Kursen unterrichtet werden. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich am Gymnasium in eine Einführungs- und eine Qualifikationsphase.

Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einem Oberstufenzentrun (OSZ). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt erworben werden. Diese Schwerpunkte sind Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Entsprechend können folgende Fächer belegt werden:

  • Pädagogik und Psychologie in berufsorientierter Ausprägung im Schwerpunkt Sozialwesen,
  • Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Maschinentechnik im Schwerpunkt Technik und
  • Wirtschaftswissenschaft in berufsorientierter Ausprägung sowie Wirtschaftsinformatik im Schwerpunkt Wirtschaft.

Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).

Was sind die Voraussetzungen?

Ü5-Verfahren

  • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
  • Empfehlung der Grundschule
  • Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch

Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

  • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
  • Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

Welche Unterlagen benötige ich?

Ü5-Verfahren

  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)
  • Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)
  • Antragsformular

Ü7-Verfahren

  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
  • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule

Antragsformular

Wie ist der Ablauf?

Ü5-Verfahren

  • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
  • Empfehlung der Grundschule
  • Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch

Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

  • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
  • Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.

Welche Fristen gibt es?

Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

Ü5-Verfahren:

  • Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule
  • Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium

Ü7-Verfahren

  • Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen

Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

Ihr Ansprechpunkt

Jeweilige Schule

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ref. 33

Fachlich freigegeben am

15.06.2020

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)

Straße:
Gerhard-Neumann-Str. 3
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 5210-400
Fax:
0335 5210-411
E-Mail:
poststelle.ff@schulaemter.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://schulaemter.brandenburg.de/staatliche-schulaemter.html

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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