Die Anerkennung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Standsicherheit können Sie unter Vorlage erforderlicher Nachweise beim Bautechnischen Prüfamt beantragen.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja (Prüfungsverfahren)
Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit ist, wer als solche oder solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung oder Vorschriften auf Grund der Brandenburgischen Bauordnung auf Veranlassung der Bauherrschaft wahr.
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure unterstehen der rechts- und Fachaufsicht in den Fachrichtungen
a. Massivbau,
b. Metallbau und
c. Holzbau.
Um als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einer umfangreichen Prüfung ihrer bzw. seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.
Als Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau werden nur Personen anerkannt, die
Das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen ist durch eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses nachzuweisen.
Mit Antrag auf Anerkennung unter Angabe des Fachbereiches und der Fachrichtung sind einzureichen:
Die Anerkennungsbehörde kann, soweit erforderlich, weitere Unterlagen anfordern.
Prüfung der formellen Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfingenieur bzw. Prüingenieurin: 600 EUR eine Fachrichtung / 480 EUR je weiterer Fachrichtung. Gebühren richten sich nach Tarifstelle 7.1 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
- Laden Sie sich das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus
- Reichen Sie den ausgefüllten Antrag sowie geforderte Unterlagen beim Bautechnischen Prüfamt ein
- Beim Bautechnischen Prüfamt als Anerkennungsbehörde erfolgt im Weiteren:
3 Monate
Das bautechnische Prüfamt gibt bekannt, wann Anerkennungsverfahren stattfinden. Die Bewerbung muss innerhalb der Frist erfolgen.
Landesamt für Bauen und Verkehr
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe