Wenn Sie sich aufgrund des Infektionsschutzes absondern müssen oder nicht mehr arbeiten dürfen und dadurch einen Verdienstausfall haben, können Sie Entschädigung erhalten.
Wenn Sie sich aufgrund einer Verfügung des Gesundheitsamtes absondern müssen oder nicht mehr arbeiten dürfen und dadurch einen Verdienstausfall haben, können Sie eine Entschädigung erhalten.
Wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben oder von zu Hause arbeiten (Homeoffice), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung hängt von Ihrem Verdienst ab.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt:
Für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gilt:
Für Selbstständige gilt:
Für Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen gilt:
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:
Bei Selbstständigen:
Es fallen keine Kosten an.
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Potsdam
Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Servicetelefon: +49 331 8683 888
Frankfurt (Oder)
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Standort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Str. 4
15236 Frankfurt (Oder)
Widerspruchsverfahren
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Nur online
Bezeichnung: Informationen zu Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz auf dem Infoportal IfSG
URL: https://ifsg-online.de/index.html
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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