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Verwaltungsleistung

Lehramtsprüfung Durchführung

Mit der Staatsprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes festgestellt, ob und mit welchem Erfolg dieser absolviert wurde.

Formulare

Ausgabe der Formulare durch das Studienseminar, in dem die seminaristische Ausbildung erfolgt. Formulare sind im Schriftform auszufüllen; persönliches Erscheinen ist erforderlich.


Ausführliche Beschreibung

Die Staatsprüfung bildet den Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der das Ziel hat, Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten zu befähigen, den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers selbstständig auszuüben.

Was sind die Voraussetzungen?

Master of Education oder 1. Staatsprüfung für ein Lehramt sowie mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst

Welche Unterlagen benötige ich?

  1. Mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst mit Teilnahme an den Seminaren der Studienseminare sowie selbstständiger Unterricht und Hospitationen an der Ausbildungsschule
  2. Beurteilung der Ausbildungsschule
  3. Unterrichtsentwurf für jede der beiden Unterrichtsproben, die im Rahmen der Staatsprüfung durchgeführt werden

Wie ist der Ablauf?

Der Stand der Kompetenzentwicklung ist spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin für die erste Unterrichtsprobe durch die Ausbildungsschule schriftlich zu beurteilen. Ablegen von zwei Unterrichtsproben (unterrichtspraktische Prüfung) sowie einer mündlichen Prüfung in Form eines Kolloquiums.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

wenige Tage

Welche Fristen gibt es?

Mit der Bekanntgabe des Prüfungsthemas der ersten Unterrichtsprobe der unterrichtspraktischen Prüfung ist die Meldung zu Staatsprüfung erfolgt.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

des Landes Brandenburg

Ihr Ansprechpunkt

Ausbildung

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

des Landes Brandenburg

Referat 36 (Lehrerausbildung)

Dr. Manuela Röber

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Tel.: (0331) 866-3932

manuela.roeber@mbjs.brandenburg.de

Rechtsgrundlage(n)

Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz:

Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG ) vom 18. Dezember 2012 (GVBl.I/12, Nr. 45) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2018 (GVBl.I/18, Nr. 10)

Ordnung für den Vorbereitungsdienst:

Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg (Ordnung für den Vorbereitungsdienst - OVP) vom 19. März 2019 (GVBl.II/19, Nr. 22)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 36 (Lehrerausbildung)

Fachlich freigegeben am

17.08.2020

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Straße:
Heinrich-Mann-Allee 107
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Bemerkung:
(Haus 1/1a)
Telefon:
0331 866-0
Fax:
0331 27548-4906
E-Mail:
poststelle@mbjs.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mbjs.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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