Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wer stellt sie aus?
Bestätigungsschreiben, dass keine Schulden bei der Stadt vorhanden sind. Generell wird der Antrag persönlich im Amt gestellt, da auch gleich die Gebühr kassiert wird
Je Antrag ist eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € zu entrichten.
2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung vom 18.11.1999)
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1