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Verwaltungsleistung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wer stellt sie aus?

Ausführliche Beschreibung

Bestätigungsschreiben, dass keine Schulden bei der Stadt vorhanden sind. Generell wird der Antrag persönlich im Amt gestellt, da auch gleich die Gebühr kassiert wird

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

Je Antrag ist eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € zu entrichten.

Rechtsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung vom 18.11.1999)

Steuern

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75219
Telefon:
03984 75220
Fax:
03984 75290
E-Mail:
steuern@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Claudia Birk
Position
SB Steuern
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75219
Fax:
03984 75290
E-Mail:
steuern@prenzlau.de
Name
Herr Bruno Lucka
Position
SB Steuern
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75220
Fax:
03984 75290
E-Mail:
steuern@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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