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Verwaltungsleistung

Gewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis

Gewerbliche Spielvermittlung bedarf einer Erlaubnis.

Formulare

  • keine Formulare vorhanden
  • Onlineverfahren nicht möglich
  • schriftlicher Antrag ist erforderlich
  • persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich

Ausführliche Beschreibung

Wer im Land Brandenburg öffentliche Glücksspiele gewerblich vermitteln will, bedarf unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten einer Erlaubnis nach § 3 Brandenburgisches Glücksspielausführungsgesetz.

Die Vermittlung erfolgt nur an die Veranstalterinnen oder Veranstalter, die über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde des Landes Brandenburg oder der nach § 9 a des Glücksspielstaatsvertrages zuständige Behörde verfügen.

Der Erlaubnisantrag ist schriftlich beim Ministerium des Innern und für Kommunales zu stellen.

Die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung sind § 19 Glücksspielstaatsvertrag zu entnehmen.

Die gewerbliche Spielvermittlung ist in örtlichen Geschäftslokalen unzulässig.

Bei Tätigwerden in mehreren oder allen Bundesländern ist die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen zuständig.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragsteller muss antragsberechtigt i.S.v. § 5 Brandenburgisches Glücksspielausführungsgesetz sein
  • rechtzeitige Antragstellung
  • vollständiger Antrag mit Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 19 Glücksspielstaatsvertrag

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Begründeter Antrag
  • Auszug Handelsregister
  • Führungszeugnis
  • Gewerbeanzeige
  • Auszug Gewerbezentralregister
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen
  • Sicherheitskonzept
  • Sozialkonzept usw.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach Zeitaufwand (Stundensätze) berechnet (Gebührengesetz für das Land Brandenburg und Gebührenordnung MIK):

  • Für Bedienstete des höheren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 80 Euro
  • Für Bedienstete des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 60 Euro
  • Für Bedienstete des mittleren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 48 Euro und
  • Für Beschäftigte des einfachen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 38 Euro

Wie ist der Ablauf?

Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ein.

Der Antrag wird geprüft, bearbeitet und beschieden. Der Bescheid wird per Post versendet.

Welche Fristen gibt es?

Es besteht keine konkrete Frist. Der Antrag ist so rechtzeitig einzureichen, dass genügend Zeit für die gründliche Bearbeitung ist.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 22

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 22

Fachlich freigegeben am

04.09.2020

Ministerium des Innern und für Kommunales

Adressart:
Adresse
Straße:
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach Postfach 601165
PLZ Ort:
14411 Potsdam
Telefon:
0331 866-0
Fax:
0331 293788
E-Mail:
poststelle@mik.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mik.brandenburg.de/mik/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

Parkplätze

Behindertenparkplatz: 1

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