Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.
Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.
Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.
Ihr Antrag kann
Sie können Ihren Antrag formlos
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
Sie können einen Antrag stellen, wenn
Voraussetzungen für den Härtefallerlass:
Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.
Den Antrag können Sie formlos
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Servicezeiten für eine persönliche Vorsprache: Mo - Fr 08:00 – 16.30 Uhr
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe