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Verwaltungsleistung

Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein


Ausführliche Beschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Was sind die Voraussetzungen?

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Welche Unterlagen benötige ich?

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Welche Fristen gibt es?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
 

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Im Falle einer Beanstandung des Pachtvertrages kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.10.2020

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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