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Verwaltungsleistung

Entrichtung der Fischereiabgabe

Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.

Online beantragen

Formulare

- Formulare: Keine

- Onlineverfahren möglich: Ja

- Schriftform erforderlich: Nein

- Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Ausführliche Beschreibung

In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

Was sind die Voraussetzungen?

Mindestalter 8 Jahre

Welche Unterlagen benötige ich?

Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse

Welche Gebühren fallen an?

Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR

Wie ist der Ablauf?

Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

19.07.2023

Landkreis Uckermark

Straße:
Karl-Marx-Str. 1
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-0
Bemerkung
(Vermittlung)
Fax:
03984 70-4099
Bemerkung
(zentrales Fax)
E-Mail:
landkreis@uckermark.de
Bemerkung
(zentrale E-Mail-Adresse)
WWW Adresse:
https://www.uckermark.de/

Öffnungszeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Tiefgarage
Parkplatz: 294

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