Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.
Anlage 2 zur Europawahlordnung
Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.
Sie können auch im Internet beim Bundeswahlleiter heruntergeladen werden.
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie
Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung
keine
Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:
2 bis 4 Wochen
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Der Antrag muss bei der Gemeindebehörde eingegangen sein
Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeindein der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten
Ministerium des Innern des Landes NRW
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Seeweg
Parkplatz: 60
Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1
Seeweg
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8