direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen

Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.

Formulare

keine


Ausführliche Beschreibung

Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich.
Der Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist). Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohnortgemeinde zu erheben. Die
Gemeinde entscheidet bis zum 10. Tag vor der Wahl über den Einspruch. Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde möglich.
Die Gemeinde kann das Wählerverzeichnis, wenn dieses offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, jederzeit korrigieren.
Der Abschluss des Wählerverzeichnisses erfolgt spätestens am Tag vor der Wahl.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
  • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

Welche Unterlagen benötige ich?

beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen bzw. bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
folgendermaßen berichtigen:

  • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
  • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
  • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

etwa 1 Woche

Welche Fristen gibt es?

20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW

Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Wahlen

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Telefon:
03984 75310
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75191
Fax:
03984 75390
Fax:
03984 75391
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Maren Schön
Position
Wahlleiterin
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Fax:
03984 75191
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de
Name
Herr Matthias Schmidt
Position
stellv. Wahlleiter
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75310
Fax:
03984 75390
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Seeweg
Parkplatz: 60

Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1

Seeweg
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8

zurück Seitenanfang Seite drucken