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Verwaltungsleistung

Waffenherstellung - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder Instand setzen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.

Formulare

Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)


Ausführliche Beschreibung

Für die gewerbsmäßige oder selbstständige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.

Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie hierfür  eine Stellvertretungserlaubnis.  Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.

Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis

  • der Volljährigkeit,
  • der Zuverlässigkeit,
  • der persönlichen Eignung und
  • der Fachkunde.

Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Welche Gebühren fallen an?

100 bis 3.000 EURO

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Polizeipräsidium

Ihr Ansprechpunkt

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion

zuständige Polizeidirektion

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Keine

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Polizeidirektion Ost

Adressart:
Adresse
Straße:
Nuhnenstraße 40
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 14 65
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 561-1230
Fax:
0335 561-2009
E-Mail:
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.polizei.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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