Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.
Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.
Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor:
Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen.
Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis.
Keine
Senator für Finanzen Bremen
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
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und nach Vereinbarung.
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe