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Verwaltungsleistung

Aufnahme in die Schule

Aufnahme in die Schule

Formulare

Die Anmeldung kann online erfolgen. Sie setzt bei der ersten Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 aber immer die persönliche Vorstellung des Kindes bei der Schulleitung voraus.


Ausführliche Beschreibung

Sie können hier die Aufnahme in eine Schule beantragen. Die Wahl der Schule und damit die Aufnahme in die Schule kann durch Landesrecht und evtl. durch kommunale Regelungen, vor allem zu Schulbezirken oder Schulsprengeln eingeschränkt sein.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine schulärztliche Untersuchung des Kindes (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG)

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist kostenfrei.

Wie ist der Ablauf?

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 50 Absatz 1 Satz 1 BbgSchulG).

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Entscheidung wird regelmäßig rechtzeitig zum Beginn des auf den Antrag folgenden Schuljahres; bei Schulwechsel innerhalb des Schuljahres kurzfristig getroffen

Welche Fristen gibt es?

Die Anmeldefrist wird in jedem Jahr öffentlich bekanntgemacht.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Jeweilige Schule

Ihr Ansprechpunkt

Das für die Schule örtlich zuständige staatliche Schulamt

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch zulässig.

(Hinweis: Im Land Brandenburg ist der Widerspruch bei dem für die Schule örtlich zuständigen staatlichen Schulamt einzulegen.)

Hinweise

Die Aufnahme in die Grundschule muss bei der für die Wohnung des Kindes örtlich zuständigen Schule erfolgen. Die Festlegung der örtlich zuständigen Schule erfolgt durch Schulbezirksatzung der Gemeinde (Schulträger).

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

28.05.2021

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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